Transparente Preisangaben sind auch in Anzeigen notwendig

Google Ads sind ein beliebtes Marketingtool, aber der Platz für den Anzeigentext ist begrenzt. Aus Werbersicht bietet es sich an, dort mit kurzen, markanten und auf den reinen Blickfang ausgerichteten Texten zu werben.

Aber auch bei Google Ads müssen wie bei allen Anzeigen gewisse Mindeststandards beachten werden. Verbraucher dürfen nicht in Anzeigen nicht in die Irre geführt werden.

Preisangaben in Google Ads

Dazu hat das LG Osnabrück (Urteil vom 25.08.2021, Az.: 18 O 140/21) im Sommer entschieden, dass auch die Preisangaben in Google Ads nicht irreführend sein dürfen.

Die Beklagte in dem Verfahren bot pharmazeutische Produkte über ihre Webseite an. Um dieses Angebot zu bewerben schaltete sie bei Google Ads Anzeigen. In einer der Anzeigen Im bewarb die Beklagte eines ihrer Produkte mit einem Preis von 18,00 EUR. Klickte man auf das Angebot, musste man aber feststellen, dass der beworbene Preis von 18,00 EUR erst ab einer Abnahmemenge von 20 Stück je 50 Stück galt. Bei der Abnahme nur einer Packung betrug der Preis 19,98 EUR.

Ein Wettbewerbsverband hat wegen Irreführung der Verbraucher gegen diese Art der Preisangabe geklagt.

Entscheidung des Gerichts

Das Gericht sah diese Art Preisangaben in den Ads der Beklagten als Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAnGV) an. Nach § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV die Preise anzugeben, die einschließlich Umsatzsteuer und aller sonstigen Preisbestandteile zu zahlen sind. Zudem gilt nach § 1 Abs. 7 S. 1 PAngV der Grundsatz der Preiswahrheit und Preisklarheit.

Diesen Grundsätzen der Preisklarheit und Preiswahrheit wurde die Preiswerbung der Beklagten nicht gerecht. Denn der Verbraucher wird zu Recht annehmen, dass es sich bei dem beworbenen Preis von 18,00 EUR um den Preis für die Bestellung von nur einem Produkt handelt. Von einer bestimmten Abnahmemenge war in der Anzeige nicht die Rede.

Gestaltung transparenter Preisangaben auch in Anzeigen

Das Urteil des LG Osnabrück zeigt einmal mehr, dass transparente Preisangaben wichtig sind Gerichten auch durchaus intransparente Angaben verbieten. Dies gilt nicht nur direkt im Online-Shop. Auch in Anzeigen, egal ob Google oder Bing Ads, oder auch gedruckte Anzeigen müssen Preisangaben transparent gestaltet sein. Der Verbraucher muss im Sinne der Preisklarheit und Preiswahrheit erkennen können, was er für ein Produkt bezahlen muss.