Drei Sachverhalte mit unterschiedlichen Urteilen. Aktuell ist das Thema um die Benennung von Alternativprodukten heiß diskutiert. Wir stellen drei Bespiele vor.
Die Fälle
- “TofuTown” vor dem EUGH (Urt. v. 14.06.2017 Az.:C-422/16), Thema: Benennug von Alternativprodukten zu Milcherzeugnissen (z.B. Sojamilch bzw. Soja-Drink)
- “Wahrlich” vor dem LG Kiel (Urt. v. 28.10.2025, Az.: 15 O 28/24), Thema: Irreführung bei dem Produkt “Likör ohne Ei”
- “UNDONE” vor dem LG Hamburg (Urt. v. 24.07.2025, Az.: 416 HKO 51/23), Thema: Irreführung bei Benennung alkoholfreier Produkte mit z.B. “This is not Gin”
Gerichtliche Entscheidungen
EUGH:
- Bezeichnungen für Milcherzeugnisse (z.B. Milch, Joghurt, Butter, Käse) seien alleine Produkten tierischen Ursprungs vorbehalten
- Zusätze (wie “Pflanzenkäse”) schließen Verwechslungsgefahr für Verbraucher nicht aus
- Fazit: Bezeichnungen wie “Tofubutter” oder “Sojamilch” sind unzulässig
LG Kiel:
- “Likör ohne Ei” sei keine Anspielung auf den Begriff “Eierlikör” und grenze sich erkennbar ab
- der Kunde gelangt durch den vermittelte Eindruck das Produkt schmecke wie “Likör mit Ei” also “Eierlikör” gerade nicht zu der Annahme es handle sich um einen Eierlikör
- Fazit: die Bezeichnung “Likör ohne Ei” ist zulässig
LG Hamburg:
- “Gin”, “Whiskey” etc. sind in der Spirituosenverordnung festgelegte Begriffe und unterliegen einem absoluten Begriffsschutz
- Die genannten Spirituosen müssen eine festgeschriebene Mindestmenge Alkohol enthalten, dies erfüllen die alkoholfreien Varianten selbstredend nicht
- es darf somit kein Bezug zu den genannten Alkoholen hergestellt werden, auch nicht unter verneinender Bezeichnung
- Fazit: Bezeichnungen wie “This is not Gin” sind unzulässig
Fazit
Leider lassen die Urteile keine klare Aussage darüber zu wie ein Produkt generell rechtssicher zu benennen ist. Sollte ihr alternatives Produkte einem Vorbild entspringen, das gesetzlichen Bestimmungen unterliegt, ist es wichtig ein konkrete wörtliche Distanz herzustellen.
Dabei ist sowohl auf mögliche Verbrauchertäuschungen wie auch ggf. vorliegende gesetzliche Verwendungsverbote zu achten.
Wenn auch Sie prüfen möchten, ob Ihre Markenname rechtssicher ist, stehen wir Ihnen mit rechtlicher Expertise zur Seite.
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