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Markenrecht

Marken sind die Aushängeschilder eines jeden Unternehmens. Aus diesem Grund verdient die eigene Marke besondere Aufmerksamkeit und Schutz.

Marken dienen dazu, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterscheiden zu können.

Diese nüchterne Betrachtung wird der Bedeutung der Marke für Unternehmen allerdings nicht gerecht. Die Marke repräsentiert ein Unternehmen nach außen und ist meist das visuelle und begriffliche Merkmal, das der Kunde mit dem Unternehmen verbindet. Aus diesem Grund verdient die eigene Marke besondere Aufmerksamkeit und besonderen Schutz.

Das Markenrecht dient dazu, Ihre Marke zu sichern und vor der (Aus-)Nutzung durch Dritte zu schützen. Wir beraten Sie in allen Bereichen zum Schutz Ihrer Marke, sowie zur Verteidigung Ihrer Marke gegen Angriffe von Dritten.

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Leistungen im Markenrecht

  • Verteidigung Ihrer Markenrechte gegen Dritte
  • Erstellung von Lizenzverträgen
  • Verteidigung Ihrer Unternehmenskennzeichen
  • Markenüberwachung in den Markenregistern
  • Markenanmeldung in Deutschland, der EU und international
  • Widerspruch gegen Markenanmeldungen Dritter
  • Beratung zum Schutz Ihrer Domain als Marke
  • Erstellung von Koexistenzvereinbarungen, Markenlizenzverträgen und Markenübertragungsverträgen
  • Einlegung von Widersprüchen gegen entgegenstehende Markeneintragungen
  • Erstellung von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen
  • Recherche von ähnlichen oder identischen Marken im Markenregister
  • Anmeldung von deutschen, EU- und internationalen Marken
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Ihre Ansprechpartnerin im Markenrecht

Prof. Dr. Eva Vonau
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht