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Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum des Urhebers an seinem Werk und sichert dessen Verwertbarkeit.

Das Urheberrecht dient dem Schutz des geistigen Eigentums

Unter den Schutz fallen beispielsweise Sprach- und Schriftwerke (vom Blogbeitrag bis zum Roman), Musikwerke, Filmwerke (vom TikTok-Video bis zum Blockbuster) und Werke der bildenden Kunst. Aber auch Datenbanken und Computerprogramme können urheberrechtlich geschützt sein. Anders als etwa das Markenrecht bedarf das Urheberrecht keiner Registrierung oder Anmeldung, es entsteht allein durch die kreative Leistung der Schöpfung des Werkes.

Wir beraten bei der Lizenzierung und dem Schutz dieser kreative Lestungen. So stellen wir sicher, dass Urheber und Verwerter von diesen Leistungen angemessen profitieren können.

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Leistungen im Urheberrecht

  • Prüfung der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Werken
  • Verteidigung gegen Urheberrechtsverletzungen
  • Erstellung von Lizenzverträgen
  • Vertretung in urheberrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht
  • Beratung zu Urheberrecht in Arbeitsverhältnissen
  • Erstellung von urheberrechtlichen Lizenzverträgen
  • Durchsetzung von urheberrechtlichen Ansprüchen
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Ihre Ansprechpartnerin für Urheber- und Medienrecht

Prof. Dr. Eva Vonau
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht