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IT-Recht

Innovation und Digitalisierung – diese beiden Merkmale hängen eng mit Informationstechnologien zusammen. Den rechtlichen Rahmen bildet das IT-Recht.

Unter Informationstechnologie sind die Technologien zu verstehen, die der digitalen Informationsverarbeitung dienen.

Ausgangspunkt für IT-rechtliche Angelegenheiten sind häufig die technischen Prozesse der Informations­verarbeitung und die Entwicklung von Software.

So gehören etwa die vertragliche Regelung von Software­entwicklungen und deren Lizensierung genauso zu den Kernaufgaben des IT-Rechtlers wie die rechtliche Unterstützung bei der Entwicklung und Implementierung von Modellen der Künstlichen Intelligenz. Von der rechts­konformen Gestaltung bis hin zur Erstellung von Verträgen rund um diese Technologien beraten und vertreten wir Sie gerne mit jahrelanger Erfahrung und Verständnis für Ihr individuelles Geschäfts­modell.

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Leistungen im IT-Recht

  • rechtliche Begleitung von anspruchsvollen IT-Projekten
  • rechtliche Beratung im Zusammenhang mit IT-Sicherheit
  • Erstellung von Verträgen im Bereich der Informationstechnologien
  • rechtliche Beratung zum Schutz von Software, Datenbanken und Domains
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Ihre Ansprechpartnerin im IT-Recht

Dr. Eva Vonau
Fachanwältin für IT-Recht