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Rundfunkrecht

Vom "klassischen Rundfunk" hin zu Lieveübertragungen im Internet - das Rundfunkrecht regelt die Vorussetzungen.

Das Rundfunkrecht betrifft den rechtlichen Rahmen der Veranstaltung von klassischem „Rundfunk“.

Während Art. 5 GG mit der Rundfunkfreiheit die Grundlage des Rundfunkrechtes bildet, schafft der zwischen den Bundesländern geschlossene Medienstaatsvertrag einheitliche und detaillierte Regelungen. Ob Beratung und Vertretung bei der Beantragung einer Rundfunkzulassung oder gutachterliche Prüfung der Zulassungspflicht (beispielsweise bei Livestream-Angeboten im Internet) – wir stehen Ihnen bei Ihrer rundfunkrechtlichen Angelegenheit zur Seite!

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Leistungen im Rundfunkrecht

  • Vertretung bei der Beantragung einer Rundfunkzulassung
  • Prüfung der rundfunkrechtlichen Zulassungspflicht
  • Beratung zur Einbindung von Werbung in Rundfunkprogramme
  • Beratung und Vertretung bei der Beantragung von Rundfunkzulassungen
  • Erstellung von rechtlichen Gutachten im Bereich des Rundfunkrechts
  • Erstellung von urheberrechtlichen Lizenzverträgen
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Ihre Ansprechpartnerin für Urheber- und Medienrecht

Dr. Eva Vonau
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht