Der Slogan „Wir sind Papst“ ist laut einer Entscheidung des OLG Hamburg urheberrechtlich geschützt.
Der Slogan „Wir sind Papst“
2005 wurde der deutsche Joseph Ratzinger zum Papst gewählt. Zur Wahl veröffentlichte die Bild-Zeitung einen Artikel mit der berühmten Schlagzeile „Wir sind Papst“.
Nun wurde genau dieser Slogan von der Beklagte in einem anderen Zusammenhang ohne Zustimmung benutzt. Die Bild-Zeitung erhob Klage vor Gericht mit der Begründung, dass dadurch ihre Urheberrechte verletzt werden.
Urheberrechtlicher Schutz für einen Slogan
Die Klage konnte nur Erfolg haben, wenn der kurze Slogan „Wir sind Papst“ urheberrechtlich geschützt ist. Für den urheberrechtlichen Schutz ist es erforderlich, dass das Werk, hier also der Slogan, die sogenannte Schöpfungshöhe erreicht.
Das OLG Hamburg bejahte dies in seiner Entscheidung und hat dem Slogan damit urheberrechtlichen Schutz zugesprochen. Begründet wurde dies mit drei Kriterien:
- Abstand zu anderen „Wir sind…“ Slogans
Grundsätzlich wurde zwar anerkannt, dass der Autor des Slogans vom Ausspruch „Wir sind Weltmeister“ inspiriert wurde. „Wir sind Papst“ hielte aber einen deutlichen Abstand zu „Wir sind Weltmeister“ ein. Während „Wir sind Weltmeister“ durch „Deutschland ist Weltmeister“ ersetzt werden könne, sei das bei „Wir sind Papst“ nicht gleichermaßen möglich ist. „Deutschland ist Papst“ sei keine inhaltlich zutreffende Aussage.
- Nutzung als Überschrift eines Zeitungsartikels
Überschriften seine besonders durch eine prägnante und individuelle Gestaltungshöhe geprägt. Insbesondere dort müsse eine besondere Schöpfungshöhe angenommen werden, weil komplexe Themen in wenigen Worten zusammengefasst werden:
„Der Autor fasste [..] in drei Worten das Ereignis und die damit zusammenhängende Überraschung und Freude der Deutschen im Zusammenhang mit der Wahl eines deutschen Papstes in einer Zeitungs-Titelzeile prägnant zusammen.“
- Anerkennung in Fachkreisen
Schließlich sei der Slogan „Wir sind Papst“ auch in Fachkreisen und der übrigen Öffentlichkeit bekannt und anerkannt. Die Schlagzeile erhielt im Jahr 2006 den zweiten Platz der „Zehn Wörter des Jahres 2005“. Weiterhin habe der Slogan noch lange nach der Veröffentlichung der Zeitung erhebliches Ansehen erhalten und wurde zahlreich weiter abgewandelt.
Schutz für andere Werke
Damit ein Urheberrecht entsteht, muss eine persönliche, geistige Schöpfung, ein sog. „Werk“, geschaffen werden. Die Voraussetzungen dafür sind von den einzelnen Werkarten, wie z.B. Schriftwerk, Werke der Musik oder Lichtbildwerke, und dem konkreten Einzelfall abhängig. Wie bei der Frage, ob etwas „Kunst“ ist, liegt auch die Frage, ob etwas urheberrechtlich geschützt ist, oft im Auge des Betrachters.
Das hier der Schutz für einen so kurzen Satz angenommen wurde, ist klar die Ausnahme. Üblicherweise müssen Sprachwerke länger sein, um in den Bereich des urheberrechtlichen Schutzes zu kommen.
Wen Sie Fragen dazu haben, ob Sie ein Zitat oder einen kurzen Text ohne Zustimmung des Originalautors verwenden dürfen, wenden Sie sich gerne an Frau Prof. Dr. Eva Vonau.