Neue Anforderungen an die Werbung mit Preisermäßigungen ab 28. Mai 2022

Zum 28. Mai 2022 tritt die neue Preisangabenverordnung in Kraft. Wenn Sie in Kraft tritt, sind auch weitreichende Änderungen für die Werbung mit Preisermäßigungen zu beachten.

Diese Änderungen sollen es den Verbrauchern ermöglichen, Preisermäßigungen besser beurteilen zu können. Es soll verhindert werden, dass Unternehmen mit gestrichenen Mondpreisen werben, die tatsächlich nie oder zuletzt vor langer Zeit verwendet wurden.

Zukünftig ist folgendes zu beachten, wenn mit einer Preisermäßigung geworben wird (z.B. über Streich- oder Statt-Preise oder prozentuale Angaben):

  • Es muss bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung für eine Ware gegenüber Verbrauchern der niedrigste Preis angegeben werden, den der Händler innerhalb der letzten 30 Tage gegenüber Verbrauchern für die Ware verlangt hat. 
  • Bei einer schrittweisen Preisermäßigung (z.B. bei Abverkäufen) kann der niedrigste Preis angegeben werden, der vor Beginn der Preisermäßigung verlangt wurde. 

Dies gilt allerdings nur dann, wenn mit einer konkreten Preisermäßigung geworben wird (z.B. über Streich- oder Statt-Preise oder prozentuale Angaben). Nicht erforderlich ist die Angabe des niedrigsten Preises daher bei allgemeinen Werbeaussagen (z.B. Sale etc.).

Ausnahmen von den Anforderungen an die Werbung mit Preisermäßigungen gelten auch für

  • individuelle Preisermäßigungen und
  • Preisermäßigungen für schnell verderbliche Waren oder Waren mit kurzer Haltbarkeit, wenn der Preis wegen des drohenden Verderbens herabgesetzt wird und dies für Verbraucher kenntlich gemacht wird.

Mit den neuen Anforderungen an Preisermäßigungen soll verhindert werden, dass Unternehmer ihre Preise vor einer Preisermäßigung anheben, um die Ersparnis besonders groß wirken zu lassen.

Zukünftig gilt: Bei Streich- oder Statt-Preisen muss ab 28. Mai 2022 immer der niedrigste Preis innerhalb der letzten 30 Tage mit angegeben werden.

Ganz wichtig:   Achten Sie darauf, dass Sie den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage auch nachweisen können, wenn Sie mit einer Preisermäßigung werben.