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Fotografen

Wir stehen Fotografen bei allen Rechtsfragen zur Seite
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Urheberrecht

Das Urheberrecht dient dem Schutz des geistigen Eigentums

Unter den Schutz fallen beispielsweise Sprach- und Schriftwerke (vom Blogbeitrag bis zum Roman), Musikwerke, Filmwerke (vom TikTok-Video bis zum Blockbuster) und Werke der bildenden Kunst. Aber auch Datenbanken und Computerprogramme können urheberrechtlich geschützt sein. Anders als etwa das Markenrecht bedarf das Urheberrecht keiner Registrierung oder Anmeldung, es entsteht allein durch die kreative Leistung der Schöpfung des Werkes. Wir beraten bei der Lizenzierung und dem Schutz dieser kreative Lestungen. So stellen wir sicher, dass Urheber und Verwerter von diesen Leistungen angemessen profitieren können.
Datenschutz­recht

Daten sind eines der wertvollsten Güter im digitalisierten Wirtschafts­verkehr.

Ob personalisierte Angebote in der Werbung oder die verbesserte Usability von Internetseiten – Daten bilden die Grundlage vieler Marketing- und Geschäftsmodelle. Besonders wertvoll sind Daten, die personen­bezogen sind und einen Schluss auf die Identität einer Person zulassen. Gerade diese Daten bedürfen aber eines besonderen Schutzes. Das Datenschutzrecht dient seit jeher dem Schutz eben dieser personen­bezogenen Daten. Dennoch hat es in Deutschland viele Jahr kaum Beachtung erfahren.
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Leistungen für Fotografen

  • Erstellen von Fotografenverträgen
  • Erstellung von Lizenzverträgen
  • Durchsetzung der Rechte an Ihren Fotografien
  • Erstellung von Fotografenverträgen
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche mittels Abmahnungen, einstweiliger Verfügungen und Gerichtsverfahren
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Ihre Ansprechpartnerin für Urheber- und Medienrecht

Dr. Eva Vonau
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht